Vom realistischen Preis über die Ankaufsuntersuchung bis zum rechtssicheren Kaufvertrag. Was Käuferinnen und Verkäufer beim Pferdekauf in der Schweiz wissen müssen, inklusive Equidenpass, TVD-Meldung und der besonderen Gewährleistung beim Viehhandel.

Der Preis hängt stark von Ausbildung, Alter, Abstammung und Gesundheit ab. Als grobe Orientierung für den Schweizer Markt 2025/2026:
Wichtig ist die Gesamtrechnung. Zum Kaufpreis kommen monatliche Fixkosten für Stall, Hufschmied, Tierarzt, Versicherung und Ausrüstung. Wer den Unterhalt nicht dauerhaft tragen kann, fährt mit einer Reitbeteiligung oder einem Halbpensionsmodell oft besser als mit dem Kauf.
Auf RideBase und anderen Schweizer Plattformen inserieren drei Verkäufertypen:
Keiner dieser Wege ist grundsätzlich besser. Entscheidend ist Transparenz und der schriftliche Vertrag.
Die Ankaufsuntersuchung, kurz AKU, ist die wichtigste Absicherung beim Pferdekauf. Eine Tierärztin dokumentiert den Gesundheitszustand zum Kaufzeitpunkt.
Die Käuferin gibt die AKU in der Regel in Auftrag und bezahlt sie, wählt also auch die Tierärztin. Wer ein teureres Sportpferd kauft, wählt eher die grosse AKU. Beim günstigen Freizeitpferd kann die kleine AKU ausreichen. Ohne AKU kauft man im Blindflug, und spätere Mängel lassen sich kaum mehr dem Verkäufer zuordnen.
Jedes Pferd in der Schweiz braucht einen Equidenpass und einen Mikrochip zur Identifikation. Beim Kauf muss der Pass mitübergeben werden.
Zusätzlich sind alle Equiden in der Tierverkehrs-Datenbank (TVD) registriert. Ein Halterwechsel muss dort gemeldet werden, in der Regel innert 30 Tagen. Auch der neue Standort wird erfasst. Wer das verpasst, riskiert administrativen Ärger. Klären Sie deshalb vor der Übergabe, dass Pass und TVD-Eintrag vorhanden und korrekt sind.
Beim Pferd gilt eine Besonderheit des Schweizer Rechts. Pferde fallen unter den sogenannten Viehhandel. Nach Artikel 198 des Obligationenrechts besteht eine Gewährspflicht des Verkäufers nur dann, wenn er eine Eigenschaft schriftlich zugesichert oder den Käufer absichtlich getäuscht hat. Die normale Sachgewährleistung greift hier also nicht automatisch.
Daraus folgt der wichtigste Tipp: ein schriftlicher Kaufvertrag ist Pflicht, kein Detail. Er sollte mindestens enthalten:
Im Zweifel lohnt sich rechtliche Beratung, gerade bei höheren Kaufpreisen. Ein sauberer Vertrag schützt Käuferin und Verkäufer gleichermassen.
Bezahlen Sie nie vollständig im Voraus, bevor Sie das Pferd und den Pass gesehen haben. Üblich ist die Zahlung bei Übergabe oder eine kleine Reservationsanzahlung mit klarer schriftlicher Bedingung. Für den Transport braucht es einen geeigneten Anhänger und je nach Strecke eine Transportversicherung. Klären Sie vorab, wer den Transport organisiert und bezahlt.
Brauche ich beim Privatkauf wirklich einen Vertrag? Ja. Gerade weil die gesetzliche Gewährleistung beim Pferd eingeschränkt ist, sind die schriftlich zugesicherten Eigenschaften Ihre einzige verlässliche Absicherung.
Wer zahlt die Ankaufsuntersuchung? In der Regel die Käuferin, weil sie die AKU in Auftrag gibt und die Tierärztin wählt. So bleibt die Untersuchung unabhängig.
Was passiert, wenn nach dem Kauf ein Mangel auftaucht? Ohne schriftliche Zusicherung oder nachweisbare Täuschung ist die Rückabwicklung schwierig. Deshalb sind AKU und Vertrag so wichtig.
Kann ich ein Pferd zuerst auf Probe nehmen? Manche Verkäufer bieten das an, viele nicht. Wenn, dann unbedingt schriftlich regeln, wer in der Probezeit für Pflege, Versicherung und allfällige Schäden haftet.